Wir trauern um unser Ehrenmitglied
Ernst BELITZ
17. Dezember 1937 - 18. März 2024
Mit seiner Frau Gerlinde züchtete er
jahrelang West-Highland-White-Terrier.
Er war ein engagiertes Mitglied im
Klub für Terrier
und in der OG Spreeathen.
Wir werden Ernst immer in Erinnerung behalten.
Durch das Anklicken wird man auf die Petition des VDH geleitet und hat die Möglichkeit zur Unterschrift
Der VDH erinnert mit der Baron von Gingins-Gedächtnismedaille 2023 an den Gründer des deutschen Hundewesens
und zeichnet mit dieser Ehrung Persönlichkeiten aus, die mit herausragenden Leistungen die Rassehundezucht maßgeblich beeinflusst haben.
In diesem Jahr erhielten Frau Marianne Wein-Gysae und Herr Reinhard Ritz die Baron von Gingins-Gedächtnismedaille 2023.
Änderung der KfT-Zuchtordnung §§ 14 und 17
Die Klubleitung strebt an, das neue Zuchtdatenprogramm ab dem 1. Dezember 2023 einzusetzen. Mit dem neuen Programm kann der Züchter die Zuchtbuchnummern nicht mehr mit der sechsten Lebenswoche der Welpen anfordern. Die Zuchtbuchnummern werden künftig vom Zuchtbuchamt bei der Erstellung der Ahnentafeln vergeben. Aus diesem Grund hat der Zuchtausschuss am 01.11.2023 im Einvernehmen mit dem Vorstand folgende Änderung der §§ 14 und 17 der Zuchtordnung ab dem 01.12.2023 beschlossen: (Textpassagen in Rot werden gestrichen, Grün wird eingefügt).
§ 14
Wurfmeldung
Innerhalb von drei Tagen nach der Geburt der Welpen hat der Züchter den Wurf dem Zuchtbuchamt online über das entsprechende Formular und einem Zuchtwart seiner Wahl aus seiner oder einer benachbarten Region zu melden. Es müssen ausnahmslos alle Welpen zur Eintragung in das jeweilige Zuchtbuch des KfT gemeldet werden. Der erste Wurf eines Neuzüchters muss jeweils von dem Zuchtwart abgenommen werden, der auch die Erstbesichtigung der Zuchtstätte durchgeführt hat. Die Zugehörigkeit zu einer Region ist bestimmt durch den Wohnsitz des Züchters.
§ 17 Erstbesichtigung, Wurfabnahme und Kontrolle von Zuchtstätten
Ist kein Zuchtwart des KfT im Umkreis von 100 km erreichbar, so kann die Wurfabnahme, die grundsätzlich in der Zuchtstätte zu erfolgen hat, ausnahmsweise
a. von einem Zuchtwart eines anderen VDH-Rassehundezuchtvereins oder
b. von einem Tierarzt vorgenommen werden.
Die Erlaubnis hierfür muss der Züchter spätestens drei Wochen vor dem voraussichtlichen Wurftermin schriftlich beim zuständigen Regionalzuchtwart für jeden Wurf neu beantragen.
Eine Erlaubnis ist beim zuständigen Regionalzuchtwart ebenfalls einzuholen, wenn ein anderer Zuchtwart des KfT, der nicht der eigenen oder einer benachbarten Region angehört, die Wurfabnahme vornehmen soll.
Würfe, die bei KfT-Zuchtwarten fallen, müssen von einem anderen Zuchtwart abgenommen werden. Dies gilt auch für Würfe, die bei Familienangehörigen oder in einem Haushalt lebenden Personengemeinschaften eines Zuchtwartes fallen.
Ab der 6. Lebenswoche der Welpen fordert der Züchter beim Zuchtbuchamt des KfT die Zuchtbuchnummern für alle
lebenden Welpen des Wurfes an.
Es müssen ausnahmslos alle Welpen dem Zuchtbuchamt zur Eintragung in das jeweilige Zuchtbuch des KfT gemeldet
werden.
Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen jeweils mit demselben Buchstaben. Sie werden mit den Rüden beginnend aufgeführt. Die Anzahl von 15 Buchstaben – einschließlich Leerstellen – soll hierbei nicht überschritten werden.
Wurfabnahme
Im Einzelfall darf die Wurfabnahme nach Rücksprache mit dem zuständigen Regionalzuchtwart von einem anderen Zuchtwart vorgenommen werden.
Die Wurfabnahme durch den Zuchtwart hat zu erfolgen, wenn
a. die Welpen frühestens die 8. Lebenswoche, spätestens jedoch die 12. Lebenswoche vollendet haben;
b. die Welpen nach Angaben des Züchters entwurmt sind;
c. die Welpen mit einem Transponder (Mikrochip) eindeutig identifizierbar gemacht wurden; Tätowieren ist nicht gestattet.
d. die Grundimmunisierung (Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose) bereits mindestens 1 Tag zurück liegt (die vollständig ausgefüllten Impfausweise sind vorzulegen) und
e. die Beantragung der Zuchtbuchnummern erfolgt ist und die Rückmeldung des
Zuchtbuchamtes vorgelegt werden kann.
e. die Bestätigung des Zuchtbuchamtes über die Wurfmeldung vorgelegt werden kann.
Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen, darf die Wurfabnahme nicht durchgeführt werden. ...
13.11.23
Neuer Ablauf der Wurfmeldung ab 01.12.2023
Sehr geehrte Züchter im
Klub für Terrier!
Die Klubleitung strebt an, das neue Zuchtdatenprogramm ab dem 1. Dezember 2023, spätestens zum 1. Januar 2024, einzusetzen.
Mit dem neuen Programm kann der Züchter die Zuchtbuchnummern nicht mehr mit der sechsten Lebenswoche der Welpen anfordern. Die Zuchtbuchnummern werden künftig vom Zuchtbuchamt bei der Erstellung
der Ahnentafeln vergeben. Aus diesem Grund musste der Zuchtausschuss im Einvernehmen mit dem Vorstand die Zuchtordnung entsprechend ändern.
Der Ablauf Ihres Wurfes wird ab diesem Zeitpunkt wie folgt sein:
Gemäß Zuchtordnung melden Sie innerhalb von drei Tagen den Wurf dem betreuenden Zuchtwart und NEU dem
Zuchtbuchamt ausschließlich als
Online-Wurfmeldung. Dazu loggen Sie sich auf der KfT-Homepage mit Ihrem Passwort in den internen Bereich ein
und klicken hier auf "Für Züchter: Deck- und Wurfmeldungen".
Mit einem weiteren Klick auf "Wurfmeldung" erscheint ein Formular, das Sie am Bildschirm ausfüllen. Alle Angaben, die Sie brauchen, stehen auf dem Deckschein. Hier lässt sich eine Online-Deckmeldung übrigens auch in eine Wurfmeldung umwandeln. Wissen Sie schon die Namen für Ihre Welpen? Dann können Sie diese auch gleich ins Formular eintragen.
Stehen die Welpennamen noch nicht fest, lassen Sie die Felder einfach frei und geben lediglich an, ob es sich um einen Rüden
oder eine Hündin handelt. Sollte sich ein Welpenname bis zur Wurfabname ändern, können Sie dies bei Ihrem Zuchtwart anlässlich der Wurfabnahme angeben. Er kann den Namen dann entsprechend
ändern. Bei Fragen unterstützt Sie selbstverständlich das Zuchtbuchamt.
Ist das Online-Formular mit einem Klick auf "Senden" verschickt, erhalten Sie vom Zuchtbuchamt automatisch eine Bestätigung
über Ihre Wurfmeldung per E-Mail zurück. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen den Ausdruck bei der Wurfabnahme Ihrem Zuchtwart vor.
Auf diesem Ausdruck ergänzt der Zuchtwart (wie bisher auch schon) die Namen der Welpen und schreibt die entsprechende
Chipnummer dazu (oder klebt die Chipnummer auf) sowie die Farbe des Welpen. Das Formular reicht er mit den anderen Wurfunterlagen beim Zuchtbuchamt ein.
Sollten noch Fragen zum Ablauf offen sein, können Sie mich gerne kontaktieren.
Ursula Anders
Klubzuchtwartin
Link zur aktuellen VDH Tierschutz-Hundeverordnung:
Unsere 1. Vorsitzende der OG Spreeathen, Margrit Selle, wurde am 18. Februar 2023 für weitere 4 Jahre zur Regionalzuchtwartin im KfT (Klub für Terrier e.V. von 1894), für die Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, mit großer Mehrheit wiedergewählt.
Als Stellvertreterin der Regionalzuchtwartin wurde Frau Roxana Günther benannt.
Die OG Spreeathen gratuliert Frau Selle zur Wiederwahl sowie Frau Günther und das erbrachte Vertrauen der Zuchtwarte der Region 01.
Es war ein anstrengendes und denkwürdiges Wochenende und hat uns teilweise irritiert zurückgelassen.
Uns bleibt nur dem neuen Vorstand viel Erfolg, Schaffenskraft und auch Glück zu wünschen.
Aufgrund der stark angestiegenen Kraftstoffpreise wird die Kilometer Pauschale in der Reisekostenregelung von EUR 0,30 auf EUR 0,35 angehoben. Die Änderung gilt ab dem 01.04.2022 und ist für fünf Monate befristet. Danach wird die Situation neu bewertet. Eine gesetzliche Entlastung der Kraftstoffpreise führt ebenfalls zu einer Neubewertung der Situation.
Anpassung der Zuchtwartgebühren in der GO zum 01.04.2022. Die Wurfabnahmegebühr beträgt EUR 30,00. Für jeden abgenommenen Welpen wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von EUR 2,50 festgesetzt.
Die Gebühr für die Zwingerbesichtigung beträgt ab dem 01.04.2022 EUR 45,00. Nichtmitglieder bezahlen die dreifache Gebühr.
Diese und ältere Beschlüsse finden Sie auch auf der KfT-Homepage im internen Bereich:
https://www.kft-online.de/_rubric/index.php?rubric=Beschl%FCsse
Der VDH-Vorstand hat für alle Ausstellungen die Breed Specific Instructions (BSI) in Kraft gesetzt. Die BSI beinhalten Empfehlungen an den Richter, die rassespezifischen Risikobereiche zu beobachten und Probleme sowie die Funktionalität in diesen Bereichen zu beachten. Sie sind eine Ergänzung zum Rassestandard, der rassetypische Merkmale und Verhalten beschreibt
Quelle: HP VDH
Anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung des VDH am 01.08.2021 in Hagen wurden auch Änderungen einiger Regelwerke des VDH beschlossen.
Informationen unter:
https://www.vdh.de/fileadmin/media/news/2022/UR-02-2022-NeuerungenVDH-V01.pdf
Veränderte Bedingungen zur Erlangung einer außerordentlichen/ordentlichen Zuchterlaubnis bis zum 30.04.2022:
https://www.kft-online.de/_data/Beschluss_aoZe_2022.pdf
Quelle: KfT e.V. vom 30.04.2022
SLEM-Test für Border Terrier
Ab sofort kann ein SLEM-Test für Border Terrier bei Laboklin in Auftrag gegeben werden.
Dafür nutzen Sie bitte den "Untersuchungsauftrag/Genetik Laboklin".
Den Auftrag finden Sie auf der KfT-Homepage unter: "Untersuchungsaufträge/Untersuchungsauftrag Genetik"
Quelle: KfT e.V. vom 08.01.22
Präsentation und Marketing unseres OG Mitglieds, Thomas Schwank, auf der WORLD DOG SHOW in Leipzig zu seiner empfehlenswerten Dokumentation
"This is a Dog's World".
Unsere OG Vorsitzende, Regionalzuchtwartin und Protagonistin, Margrit Selle, sowie unsere stellvertretende OG Vorsitzende, Roxana Günther, waren am Informationsstand von Herrn Schwank zu Besuch und signierten seinen Rollup.
Aktuell ein Beitrag auch in der Zeitschrift "Der Hund"